CLP-Verordnung für Duftkerzen – einfach erklärt - Kaiser Candle

CLP-Verordnung für Duftkerzen – einfach erklärt

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Die CLP-Verordnung sorgt für Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen – und betrifft damit auch Duftkerzenhersteller. Doch was genau bedeutet CLP? Welche Vorschriften gibt es? Und wie stellst du sicher, dass deine Duftkerzen CLP-konform sind? Hier erfährst du alles Wichtige ausführlich erklärt - einfach und verständlich für kleine Manufakturen und Einsteiger in das Thema!


1. Was ist die CLP-Verordnung?

Illustration / Grafik mit Paragraphen

1.1 Definition und Hintergrund

Die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) ist eine EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie wurde basierend auf dem Global Harmonisierten System (GHS) der UN entwickelt und sorgt für eine einheitliche Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische innerhalb der Europäischen Union.


Das Ziel der CLP-Verordnung ist es, Verbraucher und Unternehmen über potenzielle Gesundheits- und Umweltgefahren bestimmter Stoffe aufzuklären. Dazu verpflichtet sie Hersteller, Importeure und Händler dazu, Produkte korrekt zu kennzeichnen und sicher zu verpacken.


1.2 Für wen gilt die CLP-Verordnung?

Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die als "gefährlich" eingestufte Stoffe oder Gemische herstellen, importieren oder verkaufen. Dazu gehören insbesondere Hersteller von Duftkerzen, die ätherische Öle oder synthetische Duftstoffe einsetzen. Sobald diese Stoffe in Konzentrationen vorliegen, die eine Gesundheits- oder Umweltgefahr darstellen, müssen die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.

1.3 Seit wann gilt die CLP-Verordnung und welche Anpassungen gab es?

Die CLP-Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Ursprünglich betraf sie vor allem chemische Industrieprodukte, wurde jedoch mit der Zeit erweitert.

  • 1. Juni 2015: Die vollständige Umsetzung der CLP-Verordnung wurde abgeschlossen. Seitdem gilt sie für alle Gemische und ersetzt die vorherigen Kennzeichnungssysteme.

  • 1. Januar 2021: Einführung der Verpflichtung zur UFI-Kennzeichnung und Meldung an die ECHA für Verbraucherprodukte, einschließlich Duftkerzen mit kennzeichnungspflichtigen Duftstoffen.

  • Übergangsfristen: Hersteller, die vor dem 1. Januar 2021 Produkte auf dem Markt hatten, erhielten für bestehende Rezepturen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 zur Umstellung auf die neuen CLP-Vorgaben.

1.4 Harmonisierte Einstufung vs. Selbsteinstufung

Die CLP-Verordnung unterscheidet zwischen zwei Arten der Einstufung:

  • Harmonisierte Einstufung: Für bestimmte Stoffe gibt es von der EU festgelegte, verbindliche Gefahrenklassifizierungen, die in Anhang VI der CLP-Verordnung festgehalten sind. Hersteller dürfen diese Einstufung nicht eigenständig ändern.

  • Selbsteinstufung: Falls für einen Stoff keine harmonisierte Einstufung vorliegt, ist der Hersteller oder Importeur selbst verantwortlich, die Gefahreneigenschaften zu bewerten. 

Hinweis: Duftkerzen unterliegen einer Selbsteinstufung, da sie Gemische aus verschiedenen Stoffen (z.B. Kerzenwachs, Duft- und Farbstoffe) darstellen.

2. Warum betrifft CLP auch Duftkerzen?

2.1 Gefährliche Stoffe in Duftkerzen

Acht GHS-Gefahrstoffpiktogramme (GHS 01 bis GHS 09) mit jeweiligen Bezeichnungen auf weißem Hintergrund
BfGA

Kerzen bestehen größtenteils aus Wachs, das in der Regel nicht als gefährlich gilt. Doch Duftstoffe – sowohl natürliche ätherische Öle als auch synthetische Duftstoffe – können gesundheitsschädlich oder umweltgefährlich sein. Einige Inhaltsstoffe lösen Hautreizungen aus, andere wirken sensibilisierend, was bedeutet, dass sie Allergien hervorrufen können.

2.2 Natürliche ätherische Öle vs. synthetische Duftstoffe

Ätherische Öle haben bewiesenermaßen gesundheitliche Vorteile und werden für ihre beruhigenden oder heilenden Eigenschaften geschätzt, weshalb sie auch gezielt zur Aromatherapie verwendet werden. Dennoch enthalten die meisten dieser natürlichen hochkonzentrierten Pflanzenextrakte Stoffe, die nach CLP als potenziell gefährlich gelten, insbesondere weil sie Allergien auslösen können.


Synthetische Duftstoffe (sog. Duftöle / Parfümöle) werden oft als Alternative verwendet, enthalten aber ebenfalls chemische Komponenten, die gesundheitliche Risiken bergen können. Einen aromatherapeutischen Nutzen haben synthetisch hergestellte Duftstoffe nicht. Beide Arten müssen sorgfältig auf ihre Inhaltsstoffe geprüft und gegebenenfalls gekennzeichnet werden.


Mehr zu den Unterschieden von ätherischen Ölen zu synthetischen Duftstoffen und woran du hochwertige ätherische Öle erkennen kannst, erfährst du hier.

2.3 Konzentrationsschwellen und ihre Bedeutung

Ob eine Duftkerze ein CLP-Etikett benötigt, hängt von den enthaltenen Stoffen und deren Konzentration im fertigen Produkt ab. Die CLP-Verordnung legt fest, ab welchen Mengen eine Kennzeichnungspflicht besteht. Besonders relevant für Duftkerzen sind folgende Stoffgruppen:

  • Hautallergene (z.B. Limonene, Citral, Linalool): Diese Stoffe können bei Kontakt mit der Haut allergische Reaktionen auslösen.

    • Falls sie in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthalten sind, muss das Produkt einen entsprechenden Gefahrenhinweis (H-Satz) enthalten, z.B. „H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen“.

    • Überschreitet die Konzentration 1 %, wird das gesamte Produkt als hautsensibilisierend eingestuft und muss mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden.

  • Umweltgefährliche Stoffe: Dazu gehören Stoffe, die für Wasserorganismen schädlich sein können. Sobald sie in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthalten sind, ist eine Kennzeichnung erforderlich (z.B. „H411 – Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“).


3. Die wichtigsten CLP-Pflichten für Duftkerzenhersteller

3.1 Gefahrenstoffe identifizieren und bewerten

Als Duftkerzenhersteller musst du die Sicherheitsdatenblätter (SDB) deiner verwendeten Duftstoffe prüfen. Die Sicherheitsdatenblätter kannst du beim jeweiligen Hersteller anfordern. Falls ein Inhaltsstoff gefährliche Eigenschaften besitzt, muss das Endprodukt bei Überschreiten der anwendbaren Schwellenwerte im Endprodukt entsprechend gekennzeichnet werden.


Zusätzlich gibt es kostenlose Gemischrechner im Internet, die dir dabei helfen können, die erforderlichen Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) sowie die passenden Piktogramme für ein CLP-konformes Etikett deiner Duftkerze zu berechnen. Ein hilfreiches Tool hierfür ist beispielsweise der Gischem-Gemischrechner, der eine erste Orientierung bietet.

Achtung: Die Genauigkeit der ermittelten Einstufung hängt maßgeblich von der korrekten Eingabe aller relevanten Stoffe und deren Konzentrationen in deiner Duftkerze ab. Ein Gemischrechner kann dir zwar eine erste Orientierung bieten, ersetzt jedoch keine sorgfältige Prüfung. Daher solltest du das generierte Ergebnis immer auf Richtigkeit überprüfen und mit den Sicherheitsdatenblättern deiner Inhaltsstoffe abgleichen.

3.2 UFI-Code und Meldung an die ECHA (Anhang VIII)

Falls eine Duftkerze als gefährlich eingestuft wird, muss sie mit einem UFI-Code (Unique Formula Identifier) versehen und mittels Antrag über die ECHA an die Giftinformationszentren gemeldet werden (sog. PCN-Meldung).


Wenn du beabsichtigst, deine Duftkerzen auch außerhalb von Deutschland zu vertreiben, muss für jedes weitere Land ein separater Antrag über die ECHA gestellt werden. Einige Länder (derzeit Ungarn, Italien und Belgien) erheben Gebühren für PCN-Mitteilungen.


Demnächst erscheint ein separater Artikel zur UFI-Code-Erstellung und PCN-Meldung.

3.3 Sprachliche Anforderungen für CLP-Etiketten

Etiketten müssen in der Amtssprache des jeweiligen Verkaufslandes vorliegen.

3.4 Anforderungen an die Verpackung

Wenn deine Duftkerze als gefährliches Gemisch unter die CLP-Verordnung fällt, muss sie nicht nur entsprechend gekennzeichnet, sondern auch sicher verpackt werden.


Für gefährliche Gemische gilt, dass das Etikett gut lesbar auf der Verpackung angebracht werden muss. Das bedeutet, dass ein bloßes Anbringen eines CLP-Etiketts direkt am Kerzenwachs nicht zulässig ist.


Darüber hinaus muss die Verpackung so beschaffen sein, dass der Inhalt nicht austreten kann. Ein offener Behälter wie z.B. ein Glas stellt daher keine angemessene Verpackung dar.


Ein weiteres relevantes Kriterium stellt die Stabilität der Verpackung dar.


Beim Verkauf an Endkunden darf die Verpackung zudem nicht die Neugier von Kindern anziehen oder Verbraucher irreführen. Die Verpackung deiner Duftkerze muss daher so gestaltet sein, dass sie nicht dem Design von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln oder Kosmetika ähnelt.

4. So erstellst du ein korrektes CLP-Etikett

4.1 Pflichtangaben auf dem Etikett

  • Produktname

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers

  • Gefahrenpiktogramme

  • Gefahren- und Sicherheitshinweise

  • UFI-Code

4.2 Gestaltung und Lesbarkeit

  • Gut lesbare Schriftgröße

  • Muss auf der Verpackung angebracht sein

5. Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Missachtung der CLP-Vorgaben kann ernsthafte Folgen haben:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro (je nach Schwere des Verstoßes)

  • Abmahnungen & Verkaufsverbote, insbesondere für fehlerhafte Kennzeichnungen

  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind auch Freiheitsstrafen möglich.

6. Nützliche Links & Ressourcen

CLP für Duftkerzen - das Wichtigste auf einen Blick

Die CLP-Verordnung regelt die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in Produkten – auch in Duftkerzen

Die meisten ätherischen Öle & synthetische Duftstoffe gelten als potenziell gefährlich – z.B. wegen allergener oder umweltgefährlicher Bestandteile

Bereits geringe Konzentrationen (ab 0,1 % oder 1 %) lösen die Kennzeichnungspflicht aus

Seit 2021 sind UFI-Codes und Meldungen an die ECHA für die meisten Duftkerzen verpflichtend

Wer Duftkerzen verkauft, muss prüfen, ob eine CLP-Kennzeichnung erforderlich ist – und diese korrekt umsetzen

Fazit: CLP verstehen und richtig anwenden

Die CLP-Verordnung stellt sicher, dass Produkte mit potenziellen Gesundheits- und Umweltrisiken korrekt gekennzeichnet werden. Auch Duftkerzen fallen unter diese Vorschriften, sobald sie kennzeichnungspflichtige Duftstoffe enthalten. 


Wer als Hersteller oder Importeur von Duftkerzen tätig ist, sollte sich daher umfassend mit den Schwellenwerten, Kennzeichnungspflichten und Meldeverfahren vertraut machen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur CLP-Verordnung

Muss jede Duftkerze ein CLP-Etikett haben?

Nein, nur wenn sie kennzeichnungspflichtige Duftstoffe oder andere gefährliche Bestandteile enthält. Dies trifft in der Praxis jedoch auf den überwiegenden Anteil aller Duftkerzen zu, da die meisten verwendeten Duftstoffe in ihrer enthaltenen Konzentration potenziell gefährlich sein können, insbesondere durch ihre haut- oder atemwegssensibilisierende Wirkung.

Wie kann ich prüfen, ob meine Kerze gefährliche Stoffe enthält?

Durch Einsicht in die Sicherheitsdatenblätter (SDB) der verwendeten Inhaltsstoffe, insbesondere der enthaltenen Duftstoffe. Die Sicherheitsdatenblätter kannst du jederzeit beim Hersteller anfordern.

Was ist der UFI-Code und brauche ich ihn für meine Kerzen?

Falls deine Kerze gemäß CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft wird, muss sie mit einem UFI-Code versehen und dieser mittels ECHA-Antrag an die Giftinformationszentren gemeldet werden.

Wo kann ich mich weiter über CLP informieren?

Die ECHA-Website bietet umfassende Informationen und Leitfäden zur CLP-Verordnung.

Nachstehend findest du eine Auswahl unserer natürlichen Duftkerzen. Obwohl diese nur hochwertige 100 % naturreine ätherische Öle enthalten, müssen wir sie gemäß CLP kennzeichnen.

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