Sicherheitsdatenblätter & PCN-Meldungen für Duftkerzen
Professionelle Unterstützung bei CLP, REACH, UFI & PCN-Meldungen.
- ✓ Speziell für Duftkerzenhersteller
- ✓ Rechtssicher nach CLP & REACH
- ✓ Einfache Abwicklung, faire Preise
Warum ein Sicherheitsdatenblatt wichtig ist
Wenn deine Duftkerzen gefährliche Inhaltsstoffe (z.B. allergene Duftöle) in bestimmten Konzentrationen enthalten, bist du gesetzlich verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) bereitzustellen. Damit erfüllst du die REACH- und CLP-Vorgaben und kannst deine Produkte rechtssicher vertreiben – ob an Händler, Plattformen oder Endkunden.
FÜR WEN IST DER SERVICE GEDACHT?
Für Duftkerzenhersteller in Deutschland und Österreich.
Hinweis: Für jede Duftkomposition und jedes Land wird ein separates Sicherheitsdatenblatt benötigt.
MEIN SERVICE FÜR DICH
Ich erstelle für dein Produkt ein individuelles, rechtssicheres Sicherheitsdatenblatt nach aktuellen EU-Standards. Dabei berücksichtige ich alle relevanten Vorschriften und sorge dafür, dass dein SDB alle erforderlichen Informationen enthält.
✓ Vollständige Einstufung nach CLP-Verordnung
✓ Alle 16 Abschnitte gemäß REACH-Verordnung
✓ Individuelle Anpassung an deine Rezeptur
✓ Rechtssichere Formulierungen und geprüfte Sachkunde
So kannst du dich auf dein Kerzenhandwerk konzentrieren und bist rechtlich auf der sicheren Seite.
Hinweis: In jedem Sicherheitsdatenblatt muss eine gültige Notrufnummer eines Giftinformationszentrums (GiZ) (bzw. in Österreich: der Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) Wien) angegeben sein.
Ich unterstütze dich bei Bedarf auch bei der Vermittlung eines passenden GiZ-Vertrags.
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
je Sicherheitsdatenblatt
4+ SDBs: ab 129 € je SDB
Jetzt anfragenPCN-MELDUNGEN & UFI FÜR DUFTKERZEN
Neben der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern unterstütze ich dich auch bei der Durchführung gesetzlich erforderlicher PCN-Meldungen (Poison Centre Notifications).
Wird deine Duftkerze aufgrund gesundheitlicher oder physikalischer Gefahren als gefährlich eingestuft, ist eine entsprechende Meldung an die jeweils zuständige Behörde erforderlich. Die Meldung umfasst neben dem eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI) unter anderem Angaben zur Zusammensetzung, Gefahreneinstufung und Verwendung des Produkts.
Mein PCN-Service umfasst:
- Unterstützung bei der Erstellung und Zuordnung des UFI
- Vorbereitung der erforderlichen Meldedaten
- Erstellung und Übermittlung der PCN-Meldung
- Durchführung für Deutschland und/oder Österreich
PCN-Meldung
je Produkt / Meldung
Der Preis gilt in Verbindung mit einem von mir erstellten Sicherheitsdatenblatt. Bei bereits vorhandenen SDBs erstelle ich gerne ein individuelles Angebot.
Jetzt anfragen
Wer hinter dem Service steht
Ich bin Franzi Kaiser, Gründerin von Kaiser Candle und Wirtschaftsjuristin. Seit 2024 habe ich mich auf die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für Duftkerzen spezialisiert. Durch meine Erfahrung mit CLP- und REACH-Vorgaben und meine eigene Kerzenproduktion weiß ich genau, worauf es in der Praxis ankommt – und biete dir eine Lösung, die rechtssicher ist und keinerlei Vorkenntnisse von dir erfordert.
Ablauf in 3 Schritten
DEINE VORTEILE AUF EINEN BLICK
✓ Speziell für Kerzenmanufakturen entwickelt
✓ Erstellung nach geltenden EU-Vorgaben (CLP & REACH)
✓ Individuell auf dein Produkt zugeschnitten
✓ Persönliche Betreuung statt unübersichtlicher Online-Tools
✓ Kosteneffizient durch Spezialisierung und Staffelpreise
✓ Zügige und zuverlässige Auftragsbearbeitung
In 3 Schritten zu deinem individuellen Angebot
Jetzt unverbindlich anfragen
Antwort innerhalb 24-72h | Kostenlose Erstberatung | Rechtssicher & EU-konform

Gründerin von Kaiser Candle
Franzi Kaiser
Im Rahmen meiner Arbeit mit natürlichen Duftkerzen habe ich mich intensiv mit dem Chemikalienrecht befasst – insbesondere mit der CLP- und REACH-Verordnung. Meine Kenntnisse habe ich durch die Teilnahme an einem Fachseminar zur SDB-Erstellung vertieft.
Damit verfüge ich über die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde, um rechtssichere Sicherheitsdatenblätter zu erstellen – für meine eigenen Produkte ebenso wie für andere Hersteller.
Zu Sicherheitsdatenblättern
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja. Jede Duftkomposition gilt rechtlich als eigenes Gemisch und braucht ein separates Sicherheitsdatenblatt.
Beispiel: Wenn du dieselbe Wachsbasis verwendest, aber unterschiedliche Duftöle oder Konzentrationen einsetzt, muss für jede Variante ein eigenes SDB erstellt werden.
Ja. Die Pflicht hängt nicht von der Produktionsmenge ab, sondern allein davon, ob gefährliche Inhaltsstoffe (z.B. allergene Duftstoffe wie Limonen oder Citral) in entsprechender Konzentration enthalten sind. Auch Kleinstmengen oder Handmade-Kerzen benötigen ein SDB, sobald sie verkauft werden.
Das SDB muss gewerblichen Abnehmern kostenlos spätestens mit der ersten Lieferung zur Verfügung gestellt werden.
Endkunden (Privatkunden) benötigen das SDB in der Regel nicht – für sie reicht die CLP-Kennzeichnung auf dem Etikett bzw. in der Online-Produktbeschreibung.
Mindestens 10 Jahre nach der letzten Herstellung oder Lieferung. So kannst du jederzeit bei Behörden oder Händlern nachweisen, dass du deinen Pflichten nachgekommen bist.
In der Regel nein. Wenn deine Kerze keine gefährlichen Inhaltsstoffe enthält, besteht keine Pflicht.
Allerdings verlangen manche Händler oder Plattformen auch für nicht eingestufte Produkte ein SDB, um ihre Dokumentation vollständig zu halten. In diesem Fall kann ein freiwilliges SDB sinnvoll sein.
Rein rechtlich ja – praktisch sehr schwierig.
Der Gesetzgeber verlangt Fachkenntnis im Chemikalienrecht. Ein SDB muss alle 16 Abschnitte korrekt nach REACH enthalten und die Einstufung nach CLP nachvollziehbar darlegen.
Mit meinem Service sparst du dir diesen Aufwand und erhältst ein rechtssicheres SDB, ohne dich in alle Details einarbeiten zu müssen.
Fehlt das SDB, drohen rechtliche Konsequenzen: Abmahnungen, Bußgelder oder im schlimmsten Fall ein Verkaufsverbot.
Besonders problematisch ist der Verkauf über Plattformen oder an Händler – hier wird ein SDB fast immer verlangt.
Die Pflicht zur Erstellung und Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ergibt sich aus der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Diese EU-Regelwerke stellen sicher, dass chemische Stoffe und Gemische – also auch Duftkerzen mit Duftölen oder ätherischen Ölen – korrekt eingestuft, gekennzeichnet und registriert werden.
Ja – der Gesetzgeber verlangt, dass in Abschnitt 1.4 jedes Sicherheitsdatenblatts eine gültige Notrufnummer angegeben wird.
Diese Notrufnummer wird für den deutschen Markt von einem deutschen Giftinformationszentrum (GiZ) bereitgestellt. Wenn du deine Duftkerzen auch in Österreich verkaufen möchtest, ist die Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) in Wien der zuständige Ansprechpartner.
Dafür ist ein Servicevertrag zwischen dir und dem jeweiligen Giftinformationszentrum (bzw. in Österreich: mit der VIZ Wien) erforderlich. Über diesen Vertrag wird geregelt, dass das Zentrum im Notfall Auskunft zu deiner Rezeptur geben darf.
Ich arbeite in Deutschland mit mehreren anerkannten Giftinformationszentren zusammen und unterstütze dich gerne bei der Vermittlung und Auswahl. Je nach Anzahl deiner SDBs kann ich dir verschiedene Angebote und passende Kooperationspartner vorschlagen.
Der Vertrag selbst wird direkt zwischen dir und dem Giftinformationszentrum geschlossen – ich übernehme auf Wunsch die Vorklärung und Vorbereitung aller erforderlichen Angaben, damit der Prozess für dich einfach und transparent bleibt.
Dieser Service ist optional. Wenn du bereits selbst einen Vertrag mit einem Giftinformationszentrum abgeschlossen hast, kannst du mir dessen Kontaktdaten einfach mitteilen, damit die Notrufnummer korrekt in Abschnitt 1.4 deines Sicherheitsdatenblatts hinterlegt werden kann.
Eine PCN-Meldung (Poison Centre Notification) ist grundsätzlich erforderlich, wenn eine Duftkerze aufgrund gesundheitlicher oder physikalischer Gefahren gemäß CLP-Verordnung eingestuft ist und in den Anwendungsbereich von Anhang VIII fällt.
Ob eine Meldung erforderlich ist, hängt von der konkreten Zusammensetzung und Einstufung deiner Duftkerze ab. Deshalb prüfe ich im Rahmen meines Services, ob für dein Produkt eine entsprechende Meldepflicht besteht.
Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger Rezepturidentifikator, der eine bestimmte Gemischzusammensetzung mit den bei den zuständigen Behörden hinterlegten Informationen verknüpft.
Die PCN-Meldung ist dagegen die eigentliche Übermittlung der vorgeschriebenen Produktinformationen an die zuständige Behörde. Dazu gehören unter anderem die Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, der UFI und weitere Angaben zum Produkt.
Ja, Änderungen an deiner Rezeptur können eine Aktualisierung der bestehenden PCN-Meldung erforderlich machen. Dies gilt beispielsweise, wenn du Inhaltsstoffe austauschst, neue Bestandteile hinzufügst oder deren Konzentrationen veränderst.
Ob eine Aktualisierung ausreicht oder ein neuer UFI mit einer entsprechenden neuen Meldung erforderlich ist, hängt von der Art und dem Umfang der Änderungen ab. Auch Änderungen der Gefahreneinstufung oder bestimmter Produktinformationen können eine Aktualisierung erforderlich machen.
Wichtig: Meldepflichtige Änderungen müssen grundsätzlich vor dem weiteren Inverkehrbringen des geänderten Produkts berücksichtigt werden.


